Nach dem Inkrafttreten der Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes haben Sportvereine die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Kommune eine Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen der neuen Härtefallregelung zu beantragen.
Der Niedersächsische Landtag hat die entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Von der Neuregelung sind auch verpachtete Sportflächen betroffen. Für diese Anpassung hatte sich der LandesSportBund Niedersachsen in den vergangenen Monaten gegenüber der Landesregierung eingesetzt.
Die neue Härtefallregelung eröffnet betroffenen Sportvereinen die Chance auf eine finanzielle Entlastung bei der Grundsteuer. Vereine sollten daher prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Antragstellung vorliegen, und sich bei Bedarf an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.
Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und zum Verfahren werden nach Vorliegen der entsprechenden Ausführungsbestimmungen bekannt gegeben.
Die konkreten Antragsvoraussetzungen und das Verfahren werden nach Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen bekannt gegeben. Betroffene Vereine werden anschließend entsprechend informiert.
