Information für unsere Mitglieder zum „Herrenberg-Urteil“

12. Mai 2026 | Verband

Liebe Mitglieder,

in den letzten Monaten wurde viel über das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ gesprochen. Dieses Urteil betrifft viele Vereine und Organisationen, die mit Trainerinnen, Trainern oder Übungsleitern auf Honorarbasis arbeiten.

Worum geht es?

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass nicht allein ein Honorarvertrag darüber entscheidet, ob jemand selbstständig tätig ist. Entscheidend ist vielmehr, wie die Tätigkeit tatsächlich organisiert wird.

Wenn eine Person stark in den Vereinsbetrieb eingebunden ist – z. B. durch feste Trainingszeiten, Nutzung der Vereinsanlagen oder organisatorische Vorgaben – kann sie unter Umständen als Arbeitnehmer gelten.

Was bedeutet das für Sportvereine?

Viele Sportvereine prüfen derzeit ihre bestehenden Verträge mit:

  • Übungsleitern,
  • Trainern,
  • Kursleitern,
  • Betreuern.

Ziel ist es, rechtliche Sicherheit für Verein und Trainer zu schaffen.

Wichtig für unsere Mitglieder

Für den Trainings- und Sportbetrieb ändert sich zunächst nichts. Der Verein beobachtet die aktuelle Entwicklung aufmerksam und prüft gegebenenfalls notwendige organisatorische Anpassungen.

Die Arbeit unserer Trainerinnen, Trainer und Ehrenamtlichen bleibt weiterhin ein zentraler Bestandteil unseres Vereinslebens.

Übungsleiterpauschale

Viele Tätigkeiten im Verein können weiterhin über die sogenannte Übungsleiterpauschale abgerechnet werden. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Vergütung bis zu 3.000 € pro Jahr.

Unser Ziel

Wir möchten auch künftig:

  • einen sicheren und verlässlichen Sportbetrieb gewährleisten,
  • ehrenamtliches Engagement fördern,
  • und rechtliche Vorgaben verantwortungsvoll umsetzen.

Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an den Vorstand wenden.